E-Rechnung
Ab dem 01.01.2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Handel. Diese gilt nur für inländische Unternehmen. Privatkunden sind davon ausdrücklich nicht betroffen.
Dabei gibt es die Ausnahmeregelung für Kleinbeträge bis 250,- Euro und eine Übergangsfrist, die für uns bis Ende 2026 gilt.
Wir sind darauf vorbereitet.
Wenn Sie als inländisches Unternehmen bei uns kaufen und eine E-Rechnung benötigen: wir können Ihrem Unternehmen eine solche ausstellen. Wir verarbeiten die Datenstandards XRechnung und ZUGFeRD.
Die Zusendung einer Rechnung als PDF-Datei per Email erfolgt bis zum Ende der Übergangsfrist zusätzlich und danach nur, wenn Sie als Empfänger dies wünschen und Ihr Einverständnis erklären.
Privatkunden/-innen erhalten unsere Rechnungen weiterhin wie gewohnt als PDF-Datei per Email. Eine „Papier-Rechnung“ legen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch hin unseren Sendungen bei.
Alle Kunden/-innen außerhalb der EU erhalten grundsätzlich zusätzlich eine „Papier-Rechnung“ mit der Lieferung. Das ist z.B. zu Zoll-Zwecken erforderlich.